Mietbedingungen

 

  1. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung und endet am Tag der Rücklieferung.

 

  1. Die Mietpreise sind Nettopreise ohne MwSt.
    Der Wochenmietpreis gilt ab 5 Tagen. Die Liefer- und Abholkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

  1. Treibstoff und Öl stellt der Mieter. Die Maschinen werden betankt ausgeliefert; die bei Rückgabe festgestellte Fehlmenge wird berechnet.

 

  1. Der Mietpreis beinhaltet eine Maschinenbruchversicherung, welche auch Be- und Entladeschäden sowie das Transportrisiko einschließen.

     Die Selbstbeteiligung beträgt in der Versicherungsgruppe:


     1  -    5.000 €    pro Einzelschaden

     2  -    2.500 €    pro Einzelschaden

     3  -    1.000 €    pro Einzelschaden

     4  -    500 €       pro Einzelschaden

     5  -    250 €       pro Einzelschaden

          0  -    nicht versicherbar, d. h. volle Haftung des Mieters

 

  1. Für stark verschmutzte Maschinen werden Rei­nigungskosten erhoben.

 

  1. Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe der Maschinen in unbeschädigtem Zustand.

 

  1. Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

 

  1. Soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart ist, ist Grundlage des vereinbarten Mietzinses eine Nutzung im Rahmen eines Acht-Stunden-Arbeitstages und einer Fünf-Tage-Woche. Darüber hinausgehende Mehrstunden sind zusätzlich mit 1/8 des Tagesmietpreises für jede Mehrstunde durch den Mieter zu bezahlen.