Mietbedingungen
- Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung und endet am Tag der Rücklieferung.
- Die Mietpreise sind Nettopreise ohne
MwSt.
Der Wochenmietpreis gilt ab 5 Tagen. Die Liefer- und Abholkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Treibstoff und Öl stellt der Mieter. Die Maschinen werden betankt ausgeliefert; die bei Rückgabe festgestellte Fehlmenge wird berechnet.
- Der Mietpreis beinhaltet eine Maschinenbruchversicherung, welche auch Be- und Entladeschäden sowie das Transportrisiko einschließen.
Die Selbstbeteiligung beträgt in der Versicherungsgruppe:
1 - 5.000 € pro Einzelschaden
2 - 2.500 € pro Einzelschaden
3 - 1.000 € pro Einzelschaden
4 - 500 € pro Einzelschaden
5 - 250 € pro Einzelschaden
0 - nicht versicherbar, d. h. volle Haftung des Mieters
- Für stark verschmutzte Maschinen werden Reinigungskosten erhoben.
- Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe der Maschinen in unbeschädigtem Zustand.
- Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
- Soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart ist, ist Grundlage des vereinbarten Mietzinses eine Nutzung im Rahmen eines Acht-Stunden-Arbeitstages und einer Fünf-Tage-Woche. Darüber hinausgehende Mehrstunden sind zusätzlich mit 1/8 des Tagesmietpreises für jede Mehrstunde durch den Mieter zu bezahlen.